Wer im Internet Verträge schließt, muss diese auch online kündigen können. Das wurde aktuell sowohl durch ein Urteil des Bundesgerichtshof, als auch durch die neueste Änderung des Bürgerlichen Rechtes bestätigt. Aber ohne E-Mail-Adresse oder andere elektronische Kontaktdaten im Online-Shop kann kein Kunde kündigen. Online-Shops müssen daher immer über die Möglichkeit einer schnellen Kontaktaufnahme informieren.
(Bildquelle Megaphone: focal point via Shutterstock)
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@Neumann
Wie im Artikel erwähnt, geht es um den unterschiedlich en Wortlaut im deutschen Recht und dem in der europäischen Verbraucherrech terichtlinie. Zumindest das OLG hat entschieden, dass hier die Fassung der europäischen Vorschrift gilt.
@Andreas Loeffl
Wer in Deutschland sitzt und sich vornehmlich an deutsche Verbraucher richtet, unterliegt dem deutschen Recht.
Beste Grüße
Die Redaktion
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Ich kenne z.B. aus einem aktuellen Fall ein Unternehmen, dass zwar eine .de Webseite mit Shop betreibt und auf deren Impressum eine deutsche Adresse und Telefonnumer nennt, seinen Sitz aber in China hat (Adresse und Telefonnumer sind übrigens falsch). Angeboten wird "Originalware" ;-)
Derlei Machenschaften nenne ich gewerbsmäßigen Betrug - weder die Polizei, noch die DENIC interessieren sich jedoch dafür...
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"Die zusätzliche Angabe einer Telefon- oder Fax-Nummer ist dann nicht extra notwendig (Oberlandesgeri cht Köln, Urteil vom 08.07.2016, Az.: 6 U 180/15)."
Ja was denn nun ??????????????? ????????????
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