Manchmal scheint es so, dass Siegel und Zertifikate getreu dem Motto „je mehr, desto besser“ verwendet werden. Ein Siegel darf aber nur verwendet werden, wenn dabei über die Grundinformationen (wie Prüfkriterien und Prüfergebnisse) informiert wird. Ganz aktuell widmete sich der Bundesgerichtshof der Thematik zum ersten mal als höchstrichterliches Gericht (Urteil vom 21. Juli 2016, Az.: I ZR 26/15) mit dem Thema.
Kommentar schreiben