Darf ein Online-Anbieter von Tickets eine pauschale Gebühr verlangen, wenn er den Kunden die bestellten Tickets auf digitalem Wege – zum Beispiel via E-Mail oder Download – zuschickt? Mit dieser rechtlichen Frage hat sich das Landgericht Bremen kürzlich auseinandergesetzt (Az.: 1 O 969/15).
Die Zeiten langer Schlangen und ewigem Anstehen vor Ticketläden sind vorbei. Viele Menschen nutzen mittlerweile die digitalen Möglichkeiten der Zeit und bestellen ihre Karten fürs Ballett, fürs Musical, für sportliche Veranstaltungen oder Musikevents längst über das Internet. Das geht schnell, meist unkompliziert und man kann sich schnell wieder anderen Tätigkeiten widmen.
Doch die Praxis zeigt, dass es auch bei der Bestellung von Online-Tickets zum Selbstausdrucken zu Ärgernissen kommen kann: Dann nämlich, wenn für die digitale Übermittlung der Karten – zum Beispiel über E-Mail oder direkten Download – eine pauschale Gebühr für die Käufer anfällt. Dies ist nicht nur kundenunfreundlich, sondern auch nicht tragbar, entschied nun das Landgericht Bremen.
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