1. Amazons Versanddaueranzeige: mangelhaft
2. Mithaftung auch für angehangene Händler
3. Vertragskündigungen per Mail möglich
4. Eigengebote und Abbruchjäger: BGH räumt bei Ebay-Handel auf
5. Namensrecht: BGH stärkt Rechte bei der Domainwahl
6. Ebay-Konten: Mitnutzer verwendet Account und wird Vertragspartner
7. Bundesverfassungsgericht zur Meinungsfreiheit im Internet
8. EuGH zu Klauseln: „Es gilt deutsches Recht“
Von einem Sommerloch konnte man auch im August aus rechtlicher Sicht nicht wirklich sprechen. Amazon, Ebay, Elektrogesetz ... Stichworte, die den August 2016 geprägt haben. Der ganz normale Wahnsinn also. Wir schauen noch einmal zurück.
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