In Deutschland wurde laut Wikipedia am 3. August 1984 um 10:14 Uhr die erste Internet-E-Mail empfangen. Bis die E-Mail salonfähig war, dauerte es noch viele Jahre. Jahre, in denen man sich umständlich mit Zettel/Stift oder Computer/Drucker hinsetzen musste, um eine Nachricht zu verfassen – die dann erst einige Tage später ihren Empfänger erreichte. Die virtuelle Post brachte eine echte Erleichterung. Auch Kündigungen soll man damit wirksam aussprechen können.

(Bildquelle E-Mail-Korrespondenz: Rawpixel.com via Shutterstock)
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Daher ist das BGH-Urteil noch eine gute Weile sehr wichtig!
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