Zahlreiche AGB verwenden den Hinweis „Es gilt deutsches Recht.“ oder "Diese Vertragsbedingungen unterliegen deutschem Recht." Aber darf man diese Klauseln auch verwenden, wenn man sich als Online-Händler an ausländische Kunden richtet, die im eigenen Land vielleicht sogar günstigere Rechtsvorschriften haben? Die Klage eines Verbraucherverbandes musste sogar vor dem EuGH geklärt werden.

(Bildquelle Internationalisierung: Markus Pfaff via Shutterstock )
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