Die rechtliche Grundlage für die Impressumspflicht bietet das Telemediengesetz. Sinn und Zweck der entsprechenden Vorschriften ist es, für jede Webseite einen Ansprechpartner und Verantwortlichen zu nennen und diesem gegenüber beispielsweise die Geltendmachung von Rechten zu ermöglichen. Dies gilt auch dann, wenn die Webseite eine bloße Werbung für Waren ohne unmittelbare Bestellmöglichkeit darstellt.
(Bildquelle Telefonieren: pio3 via Shutterstock)
Wer eine Webseite „betritt“ muss wissen, mit wem er es zu tun hat. Selbst wenn die Webseite veraltet oder verwaist ist, bleibt die Impressumspflicht unverändert bestehen. Sogar ausländische Anbieter müssen sich unter Umständen an die deutschen Impressumspflichten halten. Welche Angaben in ein Impressum gehören, haben wir bereits an dieser Stelle beschrieben.
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