Wer E-Mail-Werbung für seinen Online-Shop nutzen will, muss beweisen, dass zum Zeitpunkt der Versendung der Werbe-E-Mail an den Empfänger eine vorherige ausdrückliche Einwilligung vorliegt. Das ist ständige höchstrichterliche Rechtsprechung und derzeit nur durch die sog. Double-Opt-In-Funktion sicherzustellen. Denn nur durch dieses Verfahren kann ausgeschlossen werden, dass unbefugte Dritte die Eintragung für den Newsletter vorgenommen haben.

(Bildquelle SPAM: chattanongzen via Shutterstock)
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