Wer schon einmal eine Abmahnung erhalten hat, kennt den genauen Ablauf. Wenn die Unterlassungserklärung unterschrieben zurückgesendet wurde, muss der Verstoß behoben sein. Auch der Google Cache muss spätestens bei Abgabe der Unterlassungserklärung clean sein. Ein neues Urteil sieht hier noch Chancen für Online-Händler.
(Bildquelle Google Chache: pockygallery via Shutterstock)
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