Die Bestpreisklauseln des Hotelbuchungsportals Booking.com sind dem Bundeskartellamt schon länger ein Dorn im Auge. Nun unterlag Booking.com vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf und wird die entsprechenden Passagen aus seinen Verträgen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen streichen müssen.

(Bildquelle Hotel: Dmitry Kalinovsky via Shutterstock)
Booking.com, das weltgrößte Hotelbuchungsportal, ist vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf gegen das Bundeskartellamt unterlegen. Das Bundeskartellamt hatte lange Zeit die Bestpreisklauseln des Portals moniert und im Dezember 2015 erklärt, dass die entsprechenden Klauseln kartellrechtswidrig seien. Das Kartellamt hatte Booking.com daraufhin bis zum Ende Januar dieses Jahres Zeit gegeben, die Bestpreisklauseln zu entfernen – das Portal legte gegen diese Entscheidung allerdings Einspruch ein.
Wie das Handelsblatt berichtet, hat Booking.com vor dem Oberlandesgericht in einem Eilverfahren die aufschiebende Wirkung seiner Beschwerde beantragt. Denn die kartellbehördliche Abstellungsverfügungen gelten üblicherweise ohne Verzug, auch wenn dagegen geklagt wird. Booking.com habe gehofft, dass die Düsseldorfer Richter „ernstliche Zweifel“ an der Verfügung des Kartellamts haben könnten. Eine Aufschiebung hätte durch eine für Booking.com „unbillige, nicht durch überwiegende öffentliche Interessen gebotene Härte“ infolge der Kartellamtsentscheidung gewährt werden können.
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