Dass sich auch Supermarktketten wie REWE an die gesetzlichen Spielregeln halten müssen, zeigt ein Urteil des Bundesgerichtshofes. Das Unternehmen hatte die per Gesetz geltenden Vorgaben für die Durchführung von Rabattaktionen nicht beachtet und seine treuen Kunden damit in die Irre geführt.

Dass Online-Händler bei der Veranstaltung von Rabattaktionen zahlreiche rechtliche Vorgaben beachten müssen, haben wir immer wieder berichtet. Dass sich die „Großen“ ebenfalls an diese geltenden Vorschriften halten müssen und bei Verstößen nicht ungestraft davonkommen, zeigt ein Urteil des Bundesgerichtshofs.
Die Supermarktkette REWE hat ihre treuen Kunden mit der vorzeitigen Beendigung einer Treuepunkt-Rabattaktion in die Irre geführt und vor den Bundesrichtern in Karlsruhe eine Zurechtweisung erfahren müssen (Urteil vom 16.05.2013, Az.: I ZR 175/12).
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