Werden Preise für ein Angebot durchgestrichenen Preisen gegenübergestellt, so muss sich aus der Werbung klar und deutlich ergeben, worum es sich bei dem durchgestrichenen Preis handelt. Um möglichst rechtssicher zu handeln, haben viele Online-Händler daher genau erläutert, worum es sich bei dem Streichpreis handelt, etwa um die UVP des Herstellers oder den bisher verlangten Preis im betreffenden Online-Shop. Völlige Entwarnung gibt es aber noch nicht.
(Bildquelle Fallende Preise: Mark Poprocki via Shutterstock)
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