Fast jeder Online-Händler fürchtet sich vor Abmahnungen. Schließlich können sie nicht nur teuer, sondern auch zeit- und arbeitsaufwendige Folgen haben. Manche Online-Händler versuchen sich daher zu schützen, indem sie auf ihrer Website daraufhinweisen, dass eine „Abmahnung ohne vorherigen Kontakt“ zurückgewiesen wird. Das OLG Düsseldorf hat entschieden (Urt. v. 26.1.2016, I-20 U 52/15).

(Bildquelle Mann mit Handgeste: staras via Shutterstock)
„Unsere Website wurde mit größtmöglicher Sorgfalt und Bedacht gestaltet und wir verstoßen keinesfalls mit Absicht gegen geltendes Recht. Sollten Sie der Meinung sein, dass wir einen Fehler begangen haben oder rechtliche Vorschriften nicht einhalten, kontaktieren Sie uns bitte. – Auch um unnötige Rechtsstreitigkeiten und Kosten zu vermeiden. Eine anwaltliche Abmahnung ohne vorhergehende Kontaktaufnahme wird zurückgewiesen!“
So oder so ähnlich lauten Hinweise, die zahlreiche Händler in ihre Online-Shops integrieren, um auf diesem Wege, teuren Abmahnungen zuvorzukommen. Doch sind solche „Abwehrklauseln“ überhaupt von juristischer Bedeutung? Müssen sich Konkurrenten, die mit einer Abmahnung „liebäugeln“, überhaupt daran halten? Nein, waren sich in der Vergangenheit mehrere Gerichte einig. Und auch das OLG Düsseldorf stützt in seinem aktuellen Urteil diese Annahme (Urt. v. 26.1.2016, I-20 U 52/15).
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Ich bin dafür das es ein gesetzliches Limit bei Abmahnung gibt. Im Wiederholungsfa ll kann man dann ja größere Geschütze auffahren .
Aber jetzt ist es ja so das kleine Verfehlung schon oft zur Geschäftsaufgab e führen können. Warum hat Deutschland eine in Europa führende Wirtschaft ?? Ganz einfach.
Die finden immer wieder neue Wege und Gesetze um die Wirtschaft anzukurbeln
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