Betroffen? Der Händlerbund bietet Beratung und Hilfe
Nicht nur, dass diese Art von Händlern Steuern ggf. am Staat vorbei führt, ist scheinprivater Handel den gewerblichen Online-Händlern ein Dorn im Auge. Auch den offensichtlichen Vorteil durch günstigere Preise und Freiheit von jeglichen Widerrufs- und Gewährleistungsrechten, den sich diese Anbieter (bewusst) verschaffen, macht Händlern den Konkurrenzkampf immer schwerer. Dies stellt nach Meinung vieler Händler eine Bedrohung für den fairen Wettbewerb dar, wie eine Studie des Händlerbundes belegt.
Sind Sie auch von vermeintlich privaten Händlern betroffen, die Ihnen bei Ihrer Verkaufstätigkeit aufgefallen sind, können Sie eine Beratung und Hilfestellung in Anspruch nehmen, die der Händlerbund in Kooperation mit seiner Partnerkanzlei, der ITB Rechtsanwaltsgesellschaft, anbietet.
Anmerkung: Die Pressemitteilung des Bundesfinanzhofes zum Urteil finden unsere Leser hier.
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Nach meiner Kenntnis handelt jemand gewerblich, der dauerhaft mit Gewinnerzielung sabsicht handelt.
Also Voraussetzung Erwerb (in Besitznahme) von Waren (Dienstleistung en) zum Zwecke des Wiederverkaufs oder Fertigung eines Produktes zum Zwecke des Verkaufs.
Damit ganz klar. Verkauf nicht mehr benötigter Produkte , die rein aus privatem Interesse erworben wurden, ist immer privater Handel. Alles andere ist i.R gewerblich
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vielen Dank für deinen Kommentar. Zu deiner Kritik: Uns geht es bei dem Artikel darum, betroffenen Händlern den Blick für scheinprivates (und natürlich erst recht offensichtlich gewerbliches) Handeln zu schärfen. Ist ein Online-Händler beispielsweise mit einem vergleichbaren Fall konfrontiert, soll er geeignete Möglichkeiten erhalten, den fairen Wettbewerb wieder herzustellen.
Viele Grüße,
die Redaktion
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Wer sich das Urteil anschaut wird sofort erkennen das es sich hier um keinen normalen Privatverkäufer handelt und der Hinweis das man bereits ab 6 Artikeln/Monat uU gewerblich handelt reine Panikmache ist um kostenpflichtig e Dienste in Anspruch zu nehmen.
Das Urteil kann man u.a. hier nachlesen: juris.bundesfinanzhof.de/.../. ..
Grob zusammen gefasst: Es wurden über 140 Pelzmäntel in verschiedenen Größen über verschiedene eBay Konten verkauft mit einem Umsatzvolumen von über 160.000 EUR!
Dieses Urteil hat also absolut gar keine Aussagekraft für den normalen Privatverkäufer der mal hin oder wieder verschiedene Dinge auslöst sondern soll nur Panik schüren.
Habt ihr das wirklich nötig hier solche "kleinen Details" in dem Artikel zu "vergessen"? Peinlich!
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