Der Machtkampf von Minderheitseigner Erich Kellerhals und dem Handelskonzern Metro um die Entscheidungsgewalt bei Media-Saturn dauert schon lange an. Nun hat Kellerhals vor dem Bundesgerichtshof eine juristische Schlappe erhalten.

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Der Bundesgerichtshof hat dem Handelskonzern Metro im jahrelangen Rechtsstreit gegen Erich Kellerhals Recht gegeben. Kellerhals wollte mit seiner Klage Gesellschafterbeschlüsse bei Media-Saturn anfechten. Die Richter des BGH entschieden aber, dass Kellerhals’ Investmentgesellschaft Convergenta Nein-Stimmen der Metro bei einer Media-Saturn-Gesellschafterversammlung grundsätzlich nicht gerichtlich anfechten könne. Kellerhals kann Metro also nicht zu einem bestimmten Abstimmungsverhalten zwingen.
Es ging um die Frage, ob die Geschäftsführung von Media-Saturn die Expansion in neue Märkte allein beschließen könne oder dafür die Zustimmung der Gesellschafterversammlung nötig sei. Bei einer Gesellschafterversammlung im Jahr 2012 wurde auf Drängen von Kellerhals über neue Standorte abgestimmt. Metro stimmte in neun Fällen gegen die Maßnahmen – aus rein formellen Gründen, da die Entscheidung aus Sicht des Konzerns ohnehin allein der Geschäftsführung obliege.
Kellerhals klagte dagegen und verlor in erster Instanz vor dem Landgericht Ingolstadt. Das Oberlandesgericht München hatte im Jahr 2014 Kellerhals allerdings Recht gegeben. Die Richter in Karlruhe hoben dieses Berufungsurteil nun aber auf und stellten das Urteil der ersten Instanz wieder her.
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