Amazon weist Mitverantwortung zurück
Die Abmahnung bekam aber nicht der Händler, sondern Amazon. Vor Gericht wies Amazon die Vorwürfe zurück und vertrat den Standpunkt, es habe keine Kenntnis von der unberechtigten Verwendung vorgelegen. Mit Kenntnis habe die Plattform sofort gehandelt. Die Richter ließen sich von dieser Argumentation nicht überzeugen (Landgericht Berlin, Urteil vom 26.01.2016, Az.: 16 O 103/1).
Amazon haftet trotzdem für das Hochladen der Fotos durch seine Marketplace-Händler und Verwenden der Produktfotos. Hintergrund ist, dass Amazon einen eigenen Algorithmus einsetzt, der über die spätere Verwendung des Fotos entscheidet. Damit mach sich Amazon zum „Mittäter“.
Rechtlicher Hintergrund: Die meisten Urheber werden mit einer Unterlizenzierung nicht einverstanden sein. Das heißt, dass die Rechte an den Fotos nicht an Dritte übertragen werden dürfen. Egal, ob der hochladende Marketplace-Händler das Recht zur Nutzung der Fotos hat oder nicht: Die mit dem Hochladen verbundene Nutzungserlaubnis für Amazon kann der Händler nicht einräumen. Amazon ist also mit dem Urteil stets mit einer möglichen Haftung konfrontiert.
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wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, holen Sie sich eine schriftliche Zustimmung ein. Vorsicht ist besser als Nachsicht. :)
Viele Grüße,
die Redaktion
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Das gibt es real auch nicht. Irgendwie hält sich diese düstere Legende ja immer noch.
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Unsere Lieferanten sind davon informiert, aber wir haben es nicht schriftlich.
Wir kann ich in Zukunft verhalten?
Danke vorab für eine Rückinfo
M.Pips
Kinderladen-Daniel
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