Google will nichts für snippets zahlen
Nicht alle Verlage wollen auf ihr neu eingeräumtes Recht auf Lizenzgebühren verzichten. 41 Presseverlage verklagten den Online-Suchmaschinenbetreiber Google, weil ihre Presseerzeugnisse – Textanrisse (sog. snippets) und Vorschaubilder – ohne Zahlung eines entsprechenden Leistungsentgelts genutzt werden sollten.
Damit für die Anzeige der snippets für Google kein Entgelt anfällt, schrieb das Unternehmen zuvor verschiedene Verlage an und bat um die Einwilligung der kostenlosen Nutzung der snippets. Anderenfalls komme in Betracht, dass Presserzeugnisse der Verlage nur noch mit dem Link und dem Pfad angezeigt würden, jedoch ohne Text- und Bildwiedergabe. Die 41 vor dem Landgericht Berlin klagenden Verlage wendeten sich gegen dieses Verhalten von Google. Die Kammer für Handelssachen des Landgerichts Berlin hat die Klage gegen Google jedoch vergangene Woche abgewiesen.
Die Kammer führte an, dass eine diskriminierende Ungleichbehandlung nicht vorliege, auch wenn Google nicht allen Verlagen angekündigt habe, die snippets und Vorschaubilder zu deren Webseiten bei Suchergebnissen nicht mehr darzustellen (Landgericht Berlin, Urteil vom 19. Februar 2016, Az.: 92 O 5/14 kart. – nicht rechtskräftig)
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