Über den Sinn und Unsinn von E-Zigaretten scheiden sich immer noch die Geister. Die Frage, wie die E-Zigaretten selbst (sog. „Verdampfer“), und die dazugehörigen Liquids eingestuft werden können, ist in der juristischen, politischen und wissenschaftlichen Diskussion ein höchst umstrittenes Thema. Kurz vor der Umsetzung des neuen Tabakerzeugnisgesetzes mischt sich der Bundesgerichtshof mit einem ebenfalls umstrittenen Urteil in die Diskussion ein.

(Bildquelle Smoke: Marcel Jancovic via Shutterstock)
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Darüber hinaus würde das Urteil, sofern es die aktuellen Gesetze richtig interpretiert, auch noch an ganz anderer Stelle für Schwierigkeiten sorgen. Nikotinsprays beispielsweise sind von der Urteilsbegründu ng ganz genau so betroffen (enthält ebenfalls neben anderen Stoffen in "zu großen Anteilen" Ethanol und Propylenglycol) .
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Bereits im Jahr 2012 äußerte sich die Bundesregierung , also der Gesetzgeber(!) zum vor dem BGH verhandelten Sachverhalt wie folgt (Ab Seite 7, Mitte):
Deutscher Bundestag, Drucksache 17/9872
"Aus Sicht der Bundesregierung stellen E-Zigaretten und nikotinhaltige Liquids als Teile davon keine Tabakerzeugniss e im Sinne des § 3 Absatz 1 des Vorläufigen Tabakgesetzes dar. Nach der Legaldefinition des § 3 Absatz 1 des Vorläufigen Tabakgesetzes sind Tabakerzeugniss e „aus Rohtabak oder unter Verwendung von Rohtabak hergestellte Erzeugnisse, die zum Rauchen, Kauen oder anderweitigen oralen Gebrauch oder zum Schnupfen bestimmt sind.“
"Oraler Gebrauch im Sinne des § 3 Absatz 1 des Vorläufigen Tabakgesetzes ist das Einführen von Erzeugnissen aus Tabak in den Mund, ohne dass Rauch erzeugt wird. Vor diesem Hintergrund handelt es sich beim Inhalieren nikotinhaltiger Liquids nicht um anderweitigen oralen Gebrauch."
"Wie [...] dargestellt, hatte die Europäische Kommission in der „Orientation Note – Electronic cigarettes and the EC Legislation“ vom 22. Mai 2008 seinerzeit festgestellt, dass elektronische Zigaretten, die keinen Tabak enthalten, keine Tabakerzeugniss e im Sinne der Richtlinie 2001/37/EG sind."
Die EU-Kommision kam bereits im Jahr 2008 zu folgender Schlussfolgerung:
"[An] Electronic cigarette not containing tobacco is not a tobacco product under the Tobacco Products Directive."
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