Fehlerhafte Rechtstexte, das unberechtigte Nutzen eines Bildes, das Weglassen der Grundpreisangabe oder eine fehlerhafte Produktkennzeichnung … Dies alles können Gründe dafür sein, um von Mitbewerbern, Verbraucherschutzverbänden oder Wettbewerbsvereinen abgemahnt zu werden. Ist man sich jedoch gar keiner Schuld bewusst – weil man beispielsweise gar kein Gewerbe betreibt – besteht keine Aufklärungspflicht.

(Bildquelle Megaphone: ScandinavianStock via Shutterstock)
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