Jugendschutz im Online-Handel
Die Vorschriften zum Jugendschutz halten den neuesten technischen Entwicklungen nicht stand. Aus diesem Grund war schon lange eine Anpassung der bestehenden Vorschriften erforderlich. Am 3. Dezember 2015 haben die Regierungschefs der Länder die geplante Novelle zum Jugendmedienschutz-Staatsvertrag - kurz: JMStV - endlich unterzeichnet. Unter anderem können Webseitenbetreiber von entwicklungsbeeinträchtigenden Web-Inhalten (etwa Erotik-Angebote) ihre Seiten nach mehreren Altersstufen klassifizieren.
Nachdem der Staatsvertragsentwurf von allen 16 Landtagen ratifiziert werden ist, kann er voraussichtlich zum 1. Oktober 2016 wirksam werden.
Datenschutz-Grundverordnung
In der EU-Grundrechtecharta ist das Grundrecht ausgestaltet, wonach jede Person das Recht auf Schutz der sie betreffenden personenbezogenen Daten hat. Jedoch sieht die Praxis vielfach anders aus, denn immer wieder gelangen Datenschutz-Skandale an die Öffentlichkeit. Auch für den Online-Handel ist diese Situation hinderlich, denn Verbraucher scheuen Online-Einkäufe sowie die Bezahlung mit Online-Bezahldiensten.
Zumindest in der Theorie will sich die seit Langem geplante Datenschutz-Grundverordnung diesem Thema annehmen. Die Nutzung personenbezogener-Daten von privaten Unternehmen sowie öffentliche Stellen sollen hiermit einheitlich EU-weit geregelt und besser geschützt werden. Spätestens 2016 soll endlich ein Konsens in der europäischen Politik gefunden werden.
Neues Unterlassungsklagegesetz für mehr Datenschutz
Auch an anderer Front macht man sich auf, Datenschutzverstöße stärker zu ahnen. Hierzu wurde der Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts beschlossen. Mit dem Gesetz sollen Verstöße gegen das Datenschutzrechts auch von Verbraucherverbänden verfolgt werden können.
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