Für viele Händler ist es gelebter Alltag: Kunden bestellen Produkte online, testen sie im schlimmsten Fall ausgiebig – und senden sie innerhalb der Widerrufsfrist zurück. Dabei ist die Ware oft deutlich über das übliche Maß hinaus genutzt. Ein getragenes Kleid mit Deospuren, ein Smartphone mit heruntergeladenen Apps oder ein Küchengerät mit Gebrauchsspuren sind da noch harmlos. Doch was nun?
Viele Händler scheuen sich, in solchen Fällen Wertersatz zu verlangen, obwohl das Gesetz dies erlaubt. Der Grund: Unsicherheit über die Rechtslage und die Angst vor schlechter Presse, negativen Bewertungen und Sanktionen durch Marktplätze. Doch ein aktuelles Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth macht deutlich: Händler sind nicht schutzlos, wenn Kunden Ware im deutlich gebrauchten Zustand zurücksenden.
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