
OLG Hamburg
„Frosch schlägt Somat“: Gericht erlaubt Werbung mit Stiftung-Warentest-Ergebnis
Vergleichende Werbung mit einem Testergebnis ist erlaubt, wenn ein klar lesbarer Hinweis über die Details aufklärt.
28.09.2026
ca. 2 Min.










