Viele Online-Händler kennen das Problem mit zu viel verbuchten Bestellungen nur zu gut. Der Kunde bestellt eine Ware, die zwischenzeitlich anderweitig und somit doppelt verkauft wurde und innerhalb der versprochenen Lieferfrist auch nicht mehr beim Hersteller zu beschaffen ist. Meist pocht der Kunde auf die Lieferung innerhalb der im Shop angegebenen Zeit.

(Bildquelle Sold out!: PinkBlue via Shutterstock)
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Doch für die Kleinen kann das auch ein großes Ärgernis sein. Verkauft man einen Einzelartikel und stellt vorm Versand fest, dass er sich kaputtgelegen hat (ausgelaufene Batterie oder ähnlich), hat man ein ziemliches Problem, bei dem man sich nach meinen Erfahrungen mit dem Käufer deutlich besser arrangieren kann, als mit Ebay.
Kurioser Weise hat das zur Folge, dass es sicherer sein kann, wissentlich einen defekten Artikel zu verschicken und auf die Reklamation zu warten, als den Kauf vor Versand abzubrechen und den Käufer über den Grund zu informieren. Man muss da sehr aufpassen, selbst eine PayPal Rückzahlung ohne Falleröffnung kann, wie ich erfahren musste, von Ebay als Kaufabbruch gewertet werden.
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Gratulation deutsche Justitz! das nennt man Gerechtigkeit!
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