Wird eine Ebay-Auktion vorzeitig beendet, kommt zwischen dem Anbieter und dem zum Zeitpunkt des Abbruchs Höchstbietenden ein Kaufvertrag zustande. Allerdings gilt dies nicht unbeschränkt. Die Ebay-AGB gestehen den Anbietern ein, ihr Angebot vor Ablauf der festgesetzten Auktionszeit zurückzunehmen, „wenn sie gesetzlich dazu berechtigt sind.”

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