„Outlet“ oder „Factory Outlet“ – Schlagwörter, die im Online-Handel für den Verkauf von vergleichsweise günstiger Markenware stehen. Auch wenn der Begriff „Outlet“ zwischenzeitlich von Händlern als Synonym für besonders preisgünstige Ware verwendet wird, verbindet der Kunde mit dem Begriff „Outlet“ nach wie vor eine bestimmte Erwartungshaltung.

(Bildquelle Fashion Outlet: Kiselev Andrey Valerevich via Shutterstock)
In der englischen Sprache bezeichnet „Outlet“ lediglich eine Verkaufsstelle. Vielen deutschen Verbrauchern ist das jedoch nicht geläufig. Bei dem Begriff „Outlet“ handelt es sich vielmehr um einen seit langem bekannten Begriff, der in der Werbesprache Verwendung findet. Dabei wird der Begriff „Outlet“ in Deutschland als Kurzbezeichnung für „Factory Outlet“ im Sinne von „Fabrikverkauf“ verstanden.
Ein solcher Fabrikverkauf findet stets durch den Hersteller selbst meist in unmittelbarer Nähe der Produktionsstätte statt. In den letzten Jahren haben auch die sog. „Outlet-Center“ auf der „grünen Wiese“ zugenommen, bei denen Waren besonders günstig, dafür ohne fachliche Beratung erworben werden können.
Verbraucher erwarten im Zusammenhang mit der Verwendung der Bezeichnung „Outlet“ einen Preisvorteil, den sie bei einem Erwerb in einem Einzelhandelsgeschäft nicht erhalten. Die Werbung mit „Outlet“ ruft daher die Vorstellung hervor, in einem „Outlet“ unmittelbar beim Hersteller Waren erwerben zu können (Landgericht Stuttgart, Urteil vom 31.03.2015, 43 O 1/15 KfH).
Schon der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass die Bezeichnungen „Factory-Outlet“ und „Outlet“ irreführend sind, wenn nicht tatsächlich selbst produzierte Ware zum Kauf angeboten wird und für diese Ware kein Groß- und Zwischenhandel stattfindet (Urteil vom 24.09.2013, Az.: I ZR 89/12).
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