In einer Unterlassungserklärung verpflichtet sich der Online-Händler gegenüber dem Abmahnenden, das konkrete wettbewerbswidrige Verhalten zu unterlassen. Ist man nicht anwaltlich beraten, kann es schon mal haarig werden. Denn es gilt: Auch eine Unterlassungserklärung mit einem falschem Inhalt ist für den Abgemahnten verbindlich.

Bildquelle: Unterschrift auf Vertrag: Asaf Eliason via Shutterstock.com
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