Im Prozess gegen zwei IT-Spezialisten und einen Rechtsanwalt, die durch massenhafte Abmahnungen wegen fehlender Facebook-Impressen bekannt geworden sind, hat das Landgericht Amberg nun ein Urteil gefällt und die Angeklagten freigesprochen.

(Bildquelle Urteil: Ruslan Grumble via Shutterstock)
Wer kein Impressum auf seiner Facebook-Seite führt, kann abgemahnt werden. Das nutzte das Regenstauder Systemhaus Revolutive Systems (vormals Binery Services), um eine Vielzahl von vermeintlichen Konkurrenten abzumahnen. Das Landgericht Regensburg hatte laut ChannelAdvisor diese Abmahnungen zunächst als zulässig erklärt, allerdings revidierte das Oberlandesgericht das Urteil. Den Abmahnern seien nach Ansicht des OLG durch die fehlenden Impressen keine nennenswerten Wettbewerbsnachteile entstanden. Deshalb seien die Abmahnungen rechtsmissbräuchlich.
Zu dem Prozess gegen die beiden IT-Spezialisten Florian B. und Marco H. sowie ihren damaligen Rechtsanwalt Hans-Werner K. vor dem Landgericht Amberg kam es, da einige Strafanzeigen gegen die Abmahner ergingen. Der Verdacht: Gewerbsmäßiger Bandenbetrug. Wie die Mittelbayerische Zeitung berichtet, konnte die Staatsanwaltschaft aber nicht glaubhaft darlegen, dass die Abmahnungen nur dazu dienten, Geld zu verdienen. Insgesamt erhielt der Anwalt Hans-Werner K. 32.000 Euro durch die Abmahnungen – 22.000 Euro davon überwies er anschließend an das Abmahn-Systemhaus in Regenstauf.
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