Das Internet ist gerade darauf angelegt, dass Nutzer beliebig Meinungen und Kommentare teilen können. Dass man für die eigenen Äußerungen einstehen muss, ist klar. Aber auch für fremde Inhalte kann eine Haftung des Webseitenbetreibers als Mitverursacher in Frage kommen.

Die Änderung einer estnischen Fährroute war Anlass für einen Rechtsstreit, der es bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) schaffen sollte. Eines der größten Nachrichten-Portale in Estland „Delfi.ee“ berichtete über die Änderung einer Fährroute, was viele Gemüter erregte. Zahllose anonyme Kommentare und wütende Drohungen waren die Folge.
Auf Verlangen des Rechtsanwaltes der Fährgesellschaft musste das Nachrichtenportal die beleidigenden Äußerungen sechs Wochen später von der Seite nehmen. Für die estnischen Gerichte jedoch zu spät. Das Nachrichtenportal Delfi wurde trotzdem zur Zahlung einer Strafe in Höhe von 320 Euro verurteilt. Die Betreiber der Webseite – in ihrem Recht auf Meinungsfreiheit verletzt – riefen schließlich den EGMR in Straßburg an (Fall Delfi AS v. Estonia).
Damit hatte der EGMR zum ersten Mal über eine Rechtsverletzung und die damit einhergehende Haftung in einem Internet-News-Portal zu entscheiden. Das Gericht entschied schließlich, dass eine Verletzung des Rechts der Freiheit der Meinungsäußerung nicht vorliegt. Veröffentlicht ein Newsportal einen kontroversen Beitrag und ruft geradezu zu grenzwertigen Kommentaren auf, hätte man mit drohenden rechtswidrigen Kommentaren rechnen müssen. Treten offensichtliche Beleidigungen auf, müssen die Kommentare entfernt werden.
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