Die zentralen Vorschriften für Kennzeichnung von Elektro- und Elektronikgeräten kommen aus dem Elektrogesetz. Elektro- und Elektronikgeräte sind dauerhaft so zu kennzeichnen, dass einerseits der Hersteller eindeutig zu identifizieren ist und festgestellt werden kann, dass das Gerät nach dem 13. August 2005 erstmals in Verkehr gebracht wurde.

(Bildquelle Elektrogeräte: Maxx-Studio via Shutterstock)

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