Online-Händler müssen neben ihrer eigentlichen Tätigkeit – dem Verkauf von Waren und Dienstleistungen – auch zahlreiche rechtliche Punkte im Auge behalten. So sind im Rahmen des täglichen Geschäfts Fragen zu Widerrufsrecht, Gewährleistungsrecht sowie zur Laufzeit von Verträgen zu beantworten. Ist die Antwort falsch, stellt dies sogar einen Rechtsverstoß dar und kann abgemahnt werden.

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Ich bin selbstverständl ich auch Verbraucher und weiß deren Rechte zu schätzen und zu nutzen. Aber ganz ehrlich, im Zusammenhang mit E-Commerce höre und lese ich eindeutig zu wenig über Verbraucherpflichten.
Ich werde nach diesem Urteil in Zukunft telefonisch keine Auskünfte mehr zu rechtlichen Fragen eines Kaufabschlusses beantworten, sondern erst nach gründlicher Prüfung in schriftlicher Form erteilen.
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Da kann man ja nur noch sagen " Wer schützt eigentlich noch die Händler"
Viele Grüße aus Berlin
Torsten
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Gibt es keine Menschen mehr die Moral haben, die den Arsch in der Hose selbst für Klärung zu sorgen.
Wo immer man hinhört oder hinschaut, Gerichte, Gerichte, Gerichte
Es ist frustrierend
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