Müssen Händler eigens für den Kunden Waren anfertigen, birgt dies natürlich ein hohes Risiko, im Widerrufsfall auf der bestellten und nun aufgrund der Individualität wertlosen Sache sitzen zu bleiben. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber einen Ausschlussgrund vom Widerrufsrecht für solche Waren geschaffen. Dies kann auch auf Sofas zutreffen.

(Bildquelle Designer Sofa: Aspect3D via Shutterstock)
Kein gesetzliches Widerrufsrecht besteht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind. Ist auch ein nach persönlichen Wünschen (17 verschiedenen Farben mit insgesamt 289 verschiedenen Farbkombinationen und zwei verschiedenen Liegepositionen = 578 verschiedene Kombinationen) hergestelltes Sofa eine nach Kundenspezifikation hergestellte Ware, für die das Widerrufsrecht ausgeschlossen ist? Der Leitsatz des Amtsgerichts Dortmund sagt „nein“.
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