„Echte“ Online-Händler müssen bei ihren Verkäufen im Internet zahlreiche rechtliche Pflichten einhalten, die von der Bereithaltung entsprechender Rechtstexte bis zur Steuerpflicht reichen. Für private Verkäufe gelten diese strengen Regelungen nicht. Doch schon ab einer sehr geringen Schwelle kommen auch private Verkäufer in die Bredouille, wenn sie die für Gewerbetreibende geltenden Pflichten nicht beachten.

© Marco2811 - Fotolia.com
Wann liegt (noch) ein privates Handeln vor und ab wann wird die Unternehmereigenschaft und damit die Eigenschaft als „echter“ Online-Händler bejaht? Für die Einstufung als gewerblicher Händler, speziell für getätigte Verkäufe über eBay, gibt es kein Richtig oder Falsch, da keine endeutigen gesetzliche Grundlagen vorhanden sind. Auch der Blick auf die Rechtsprechung der letzten Jahre gibt nur bedingt – und stets nur für den einzelnen Fall – Aufschluss über die Rechtslage. Wir haben bereits hier über die unterschiedlichen Tendenzen in der Rechtsprechung berichtet.
Kommentar schreiben