Ist eine Auktion bei Ebay einmal begonnen, sind zum Schutze des potentiellen Käufers kaum noch Änderungen (z.B. in der Artikelbeschreibung oder in den AGB) möglich (Amtsgericht Dieburg, Urteil vom 15.04.2015, Az.: 20 C 945/14). Das Gericht entschied im April, dass Ebay-Auktionen nach Abgabe des ersten Gebotes nicht mehr einseitig abgeändert werden dürfen.

(Bildquelle Online-Auktionen: doomu via Shutterstock)
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