Wie die Wettbewerbszentrale mit Meldung vom 29.08.2013 berichtet, hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 18.07.2013 entschieden, wie eine Werbeaussage im Sinne einer „Angabe über die Reduzierung eines Krankheitsrisikos“ nach der Health Claims Verordnung ausgestaltet sein darf (Rs. C-299/12 – Green Swan).
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