Dass man für die eigenen Aussagen einstehen muss, ist klar. Das dürfte den meisten, die schon einmal eine Abmahnung erhalten haben, schmerzlich verdeutlicht worden sein. Auch für fremde Inhalte kann eine Haftung als Mitverursacher in Frage kommen, wenn man trotz Kenntnis nichts gegen sie unternimmt.

(Bildquelle Trauriger Smiley: Alex_Po via Shutterstock)
Der Bundesgerichtshof hat vergangene Woche entschieden, dass die Betreiberin eines Hotelbewertungsportals nicht auf Unterlassung unwahrer Tatsachenbehauptungen eines Nutzers auf ihrem Portal haftet (Urteil vom 19. März 2015 - I ZR 94/13 – Hotelbewertungsportal).
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