Im Streit zwischen einem Amazon-Verkäufer und einem Kunden um eine Negativbewertung auf Amazon verlangte ein Online-Händler von seinem Kunden einen Schadensersatz per Klage. Objekt eines Rechtsstreites waren (unzureichende) Beschreibungen in einer Anleitung für den Aufbau eines Fliegengitters im Wert von knapp über 20 Euro - wir berichteten.

(Bildquelle Rote Karte: Joel_420 via Shutterstock)
Gütlich konnten sich die zwei Streithähne über die Negativbewertung nicht einigen, jegliche Vergleichsverhandlungen schlugen fehl, weshalb schließlich das Oberlandesgericht München mit der Klärung des Falls in der Berufungsinstanz befasst wurde (Beschluss vom 12.2.2015, Az.: 27 U 3365/14).
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Ich liege selbst derzeit auch im Clinch mit einem Händler, der Fliegengitter vertreibt. Allerdings handelt es sich in meinem Fall um wirklich hochpreisige Fliegengitter einer Firma, die sich selbst als Marktführer bezeichnet und über die man hier im Internet zahlreiche Einträge findet. Wieso sollte ich, wenn ich nicht zufrieden bin und die Gründe für diese Unzufriedenheit belegen kann, dies nicht zum Ausdruck bringen dürfen, ohne Angst haben zu müssen, dass mich die Firma dann möglicherweise belangt, nur damit das Geschäft dieser Firma nicht beeinträchtigt wird?
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