Das Oberlandesgericht Düsseldorf sieht in der Nutzung eines fremden Domainnamens im Rahmen einer Google AdWords-Anzeige keinen Markenrechtsverstoß (Urteil vom 23.04.2013, Az.: I-20 U 159/12).
Ein Nutzer hatte den Domainnamen – „fsp-online.com“ – eines Dritten als AdWords-Anzeige genutzt. Wurde als Suchbegriff über Google „fsponline.com“ eingegeben, erschien die betreffende Anzeige oberhalb der eigentlichen Trefferliste. Dabei ist das Anzeigenfeld mit der Überschrift „Anzeigen zu fsponline.com“ farblich unterlegt.
Der Inhaber der Domain fsp-online.com sah darin eine unerlaubte Nutzung seines Domainnamens und letztlich eine Markenrechtsverletzung.
Kommentar schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben