Rechtswidrige Sucherergebnisse müssen auch von der Tochtergesellschaft Google Ireland Limited gelöscht werden. Das Unternehmen kann die Verantwortung nicht an die Google Limited Liability Company (LLC) abgeben, das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Köln, wie LTO berichtete.
Der Kläger hatte sich gegen bestimmte Suchergebnisse wehren wollen, die erwiesen falsche Informationen über ihn verbreiteten und wandte sich mit dem Löschungsanspruch an die Google Ireland Limited. Diese lehnte den Anspruch ab und verwies an den Mutterkonzern in den USA. Letztlich musste das OLG Köln über den Fall entscheiden.
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