Herstellerangaben sind möglichst direkt auf dem Produkt anzubringen
Kommt es zu Defekten am Produkt und dadurch sogar zu weiteren Sachschäden oder gar einer Körperverletzung, muss man schnell und einfach einen Ansprechpartner auftreiben können. Weil man nicht mehr ohne Weiteres weiß, wo man ein Produkt gekauft hat, muss neben Verkäuferinnen und Verkäufern eben auch das herstellende Unternehmen Rede und Antwort stehen. Geboren war die Pflicht des § 6 des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG).
Auf Verbraucherprodukten oder, wenn dies nicht möglich ist, auf deren Verpackung ist der Name des herstellenden Unternehmens, sofern dieses nicht im Europäischen Wirtschaftsraum ansässig ist, der Name des bevollmächtigten oder importierenden Unternehmens und dessen Kontaktanschrift anzugeben. Damit soll zudem die Rückverfolgbarkeit sowie die Identifikation bei Verbraucherwarnungen oder Produktrückrufen ermöglicht werden. Fehlen die Angaben, kann beispielsweise eine Abmahnung auch für die reinen Händlerinnen und Händler drohen, denn sie verkaufen unvollständig gekennzeichnete Produkte.
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Man muss auf jeden Fall eine Risikobewertung durchführen.
Stichworte sind:
Farbstoffe
Allergene
Nickel
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Antwort der Redaktion
Hallo Tatjana,
in dem Moment, wo du aus Grundmaterialie n eigene Sachen fertigst, bist du Herstellerin. Es ist deine Verantwortung, zu überprüfen, ob von deinen Produkten eine Gefahr ausgeht. Allein aus dem Umstand, dass du deine Materialien aus China bestellst, können wir dir diese Frage jedenfalls nicht beantworten.
Mit den besten Grüßen
die Redaktion
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