In einer Teleshopping-Sendung schwärmte ein Heilpraktiker über die Wirkung von Weihrauch und Kurkuma. Dabei traf er zahlreiche Aussagen zur heilenden und entzündungshemmenden Wirkung von Kurkuma und Weihrauch. Der Sender bekam daraufhin eine Abmahnung. Der Grund: Die Aussagen halten den Vorgaben der Health-Claims-Verordnung nicht stand. Der Betreiber des Kanals stritt die Vorwürfe ab, mit der Begründung, dass die Aussagen sich nicht auf die zu verkaufenden Produkte beziehen würden. Nun musste das Oberlandesgericht Celle entscheiden.
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Antwort der Redaktion:
Hallo Torsten,
tatsächlich kann eine Zulassung einer gesundheitsbezo genen Angabe beantragt werden. Dabei muss die Angabe allerdings auf wissenschaftlic hen Erkenntnissen beruhen und mit Studien nachweisbar sein.
Viele Grüße
die Redaktion
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