Welche Maßnahmen kommen gegenüber Amazon in Betracht?
Das Bundeskartellamt ist in seiner Einschätzung gegenüber Amazon vor allem auf die Doppelrolle des Unternehmens eingegangen. Denn Amazon ist sowohl Online-Händler als auch Marktplatz. So kann der Konzern durch die Bevorzugung der eigenen Produkte auf dem Marktplatz sich einen Vorteil gegenüber anderen Händler:innen verschaffen.
Auch wurde festgestellt, dass Amazon einen überragenden Zugang zu Nutzer- und Kundendaten hat. Das Bundeskartellamt kann die Verarbeitung wettbewerbsrelevanter Kundendaten untersagen, wenn sie dazu genutzt werden, um Marktplatzschranken zu errichten oder andere Unternehmen in sonstiger Weise zu behindern.
Konkret überprüft das Bundeskartellamt gerade zwei Verhaltensweisen von Amazon, wie es in einer Pressemitteilung bekannt gegeben hat. Im ersten Verfahren werden die Preiskontrollmechanismen des Konzerns überprüft. Das Bundeskartellamt untersucht dabei, ob Amazon durch Preiskontrollmechanismen bzw. Algorithmen Einfluss auf die Preissetzung der Dritthändler:innen auf Amazon nimmt. Diese Mechanismen könnten auch dazu führen, dass die Händlerangebote auf Amazon für die Kundschaft schlechter aufzufinden sind oder sogar gesperrt werden.
In einem zweiten Verfahren überprüft das Bundeskartellamt sogenannte Brandgatings. Durch Vereinbarungen mit bestimmten Marken soll Amazon dafür sorgen, dass Dritthändler:innen untersagt wird, bestimmte Marken auf dem Marktplatz zu verkaufen, sodass diese nur von Amazon selbst verkauft werden dürfen. Beide Verfahren sind noch nicht abgeschlossen.b die Verhaltensweisen also tatsächlich untersagt werden, steht noch nicht fest.
Im Laufe der Zeit können auch weitere Maßnahmen von Amazon überprüft bzw. untersagt werden.
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viele Konkurrenzprodu kte werden aus misteriösen Gründen nicht zugelassen.
Händler bekommt keine "Freischaltung" für Hersteller
berühmte Beispiele: Apple , Amazfit usw.
Bestimmte Artikel eines Herstellers wegen:
nie genannte Richtlinien, "mögliche" unbegründete Sicherheitsverstöße
Warum Nachweise für Kauf.
>= 10St
Rechnungsdatum max. 180Tage zurückliegend
Warum werden Meldun gen zu falschen Produktmerkamal en inkl. falscher Kategorie praktisch nie bearbeitet.
Da keiner deshalb A. abmahnt können die dann alleine verkaufen, oder ein Produkt ist wegen falscher Kategorie zu hoch provisioniert und unverkäuflich.
Das Schlimmmste kein Kontakt möglich!
Von Auszahlungs- und Händlersperren wird seitens Kartellamt nichts unternommen.
usw.
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