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Zum Start in den Tag gibt es die aktuellsten Meldungen aus der Branche im Überblick:
- Amazon scheitert vor dem BGH
- Tesla: 400 deutsche Stellen werden gestrichen
- Rekordgewinn bei Spotify
2022 hat das Bundeskartellamt Amazon eine „überragende marktübergreifende Bedeutung“ bescheinigt. Damit ging eine verschärfte Beobachtung durch die Wettbewerbshüter einher. Gegen diese Einschätzung setzte Amazon sich zur Wehr und scheiterte nun vor dem Bundesgerichtshof, wie die Tagesschau berichtete.
Die Einstufung der überragenden Marktmacht ist der erste Schritt in einem zweistufigen Verfahren. Im zweiten Schritt können dem Konzern bestimmte Praktiken untersagt werden, die die Macht weiter ausbauen würden, etwa das Bevorzugen von eigenen Angeboten in der Darstellung.
Der Kartellsenat des BGH bestätigte jetzt die Einschätzung des Bundeskartellamtes. Bereits im Juni letzten Jahres hat der BGH ausgeschlossen, dass bei der Einschätzung gegen deutsches oder europäisches Recht verstoßen wurde. Zu diesem Zeitpunkt schloss das Gericht noch nicht aus, dass einige Fragen dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt werden müssen. Den Weg vor den EuGH konnte der BGH nun aber ausschließen, da die EU-Kommission im Zuge des Digital Markets Act (DMA) Amazon ohnehin ebenso eine sogenannte Torwächterfunktion zugesprochen hat.
Das Gericht bestätigte nun, dass Amazon über „bedeutende strategische und wettbewerbliche Potenziale“ verfügt, die es möglich machen, erheblichen Einfluss auf die Geschäftstätigkeit Dritter zu nehmen. Amazon besitzt „eine marktbeherrschende Stellung auf dem deutschen Markt für Online-Marktplatzdienstleistungen für gewerbliche Händler“, führten die Richter aus. Auch hat der Konzern eine überragende Finanzkraft und einen überragenden Zugang zu Nutzer- und Kundendaten. Zudem unterstellt das Gericht Amazon eine Schlüsselposition für Einzelhändler zu ihren Absatzmärkten.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, zeigte sich erfreut bezüglich der BGH-Entscheidung: „Die gibt uns Rückenwind für unsere laufenden Verfahren gegen Amazon, mit denen wir sicherstellen wollen, dass Händlerinnen und Händler auf dem Amazon Marktplatz fair behandelt werden“, so Mundt. Amazon hingegen kritisierte die Entscheidung „Der Einzelhandelsmarkt, online wie offline, ist sehr groß und ausgesprochen wettbewerbsintensiv. Wir stimmen der Entscheidung des Gerichts nicht zu und werden weitere Rechtsmittel prüfen“, so eine Sprecherin des Konzerns gegenüber der Tagesschau.
Ob und welche konkreten Maßnahmen nun gegen bestimmte Vorgehensweisen des Marktplatzes getroffen werden und welche Auswirkungen das auf Amazon-Händler:innen hat, steht nach der Entscheidung noch nicht fest.
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