In einem kürzlich verhandelten Rechtsstreit zwischen einem Verbraucher und einem Telekommunikationsunternehmen konnte auch die Auskunftei Schufa einen Erfolg verbuchen. Geklagt hatte ein Verbraucher auf Schadensersatz aus der DSGVO wegen der Weitergabe von Positivdaten an die Schufa. Das Landgericht (LG) Frankfurt am Main (Urteil vom 19.03.2024, Az.: 2-10 O 691/23) sah jedoch keinen nachgewiesenen Schaden und versagte dem Verbraucher den Schadensersatzanspruch.
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