Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass das Oberverwaltungsgericht (OVG) Saarlouis noch einmal über die saarländischen Corona-Beschränkungen entscheiden muss. Konkret ging es um die Ungleichbehandlung von Gemischtwarengeschäften und Non-Food-Geschäften, zum Beispiel Elektronikfachmärkte und Einrichtungshäuser, wie LTO berichtete.
Auch ging es um die Zulässigkeit einer 2G-Beschränkung von einigen Ladengeschäften.
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