Legal-Tech-Unternehmen wollen es vor allem Verbraucher:innen leicht machen, ihre Rechte durchzusetzen: egal, ob möglicherweise unzulässige Mieterhöhung oder verspätete beziehungsweise ausgefallene Flüge. Das Konzept ist dabei stets das gleiche: Die (mutmaßlich) Geschädigten treten ihre Ansprüche an ein Unternehmen ab und dieses übernimmt die Interessen der Mietpartei oder geht gegen die Fluggesellschaft vor. Verbraucher:innen bekommen am Ende zwar etwas weniger Geld, da sich die Legal-Tech-Unternehmen einen Teil des erhaltenen Schadensersatzes als Erfolgshonorar einbehalten; müssen sich dafür den Stress aber nicht geben.
Mit einem ähnlichen Konzept wollte nun ein Unternehmen Geld mit DSGVO-Auskunftsansprüchen verdienen und scheiterte vor dem Kammergericht Berlin (Urteil vom 22.11.2023, Aktenzeichen: 28 U 5/23).
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