Fehlende Impfung ist kein Verschulden
Außerdem musste sich das BAG noch mit der Frage beschäftigen, ob sich der fehlende Impfschutz auf den Anspruch auf Entgeltfortzahlung auswirkt, denn: Nur wer unverschuldet arbeitsunfähig ist, hat diesen Anspruch. Hier hat sich das BAG der Meinung der Vorinstanz angeschlossen. Diese hat zwar die Feststellung getroffen, dass eine fehlende Schutzimpfung „einen gröblichen Verstoß gegen das von einem verständigen Menschen zu erwartende Verhalten“ darstelle; gleichzeitig hätte es aber trotz Impfung auch zu einer Infektion kommen können.
Entsprechend kann die fehlende Impfung nicht als Verschulden gewertet werden.
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