Immer wieder müssen sich Gerichte mit arbeitsrechtlichen Fragen beschäftigen. Zuletzt musste das Bundessozialgericht darüber entscheiden, ob es sich bei der Explosion eines Heizkessels um einen Arbeitsunfall handelt. Der selbstständige Busunternehmer drehte die Temperatur am Heizkessel auf, um die Heizung im Homeoffice sowie im Rest des Hauses einzuschalten. Dies tat er unmittelbar bevor er Bürotätigkeiten im Homeoffice vornehmen wollte.
Durch einen Defekt in der Heizungsanlage kam es zu einer Verpuffung im Heizkessel, die dafür sorgte, dass die Zugluftklappe der Kaminwand heraussprang und den Unternehmer im Gesicht traf, wodurch er eine Augenverletzung erlitt. Er meldete den Unfall als Arbeitsunfall bei seiner Versicherung.
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