Der frühe Vogel – der Branchennews-Überblick am Morgen:
- Wegen Verstößen gegen die DSGVO muss Klarna nun Strafe zahlen
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Der Zahlungsdienst Klarna muss aufgrund von Verstößen gegen die Europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) 7,5 Millionen Schwedische Kronen, umgerechnet etwa 671.000 Euro, zahlen. Angeordnet wurde die Strafzahlung jüngst vom schwedischen Berufungsgericht in Stockholm (Az. 2829-23).
Die Strafe wurde verhängt, weil Klarna auf seiner Website die Nutzerinnen und Nutzer nicht transparent genug informiert hatte, „für welchen Zweck [...] auf welcher rechtlichen Basis personenbezogene Daten verarbeitet“ werden, berichtet Heise Online. Dies habe eine Untersuchung der Unternehmenswebsite (Stand Frühling 2020) ergeben. Darüber hinaus habe es nicht nur unvollständige, sondern auch irreführende Angaben gegeben, wie Klarna mit verschiedenen Kategorien personenbezogener Daten verfährt und an welche Stellen diese weitergegeben werden.
Unklar sei außerdem gewesen, in welche Länder außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums Daten fließen und wie sich die Nutzerinnen und Nutzer über entsprechende Datenschutzmaßnahmen informieren können. Ebenfalls unzureichend sei die Aufklärung erfolgt, welche Rechte die Betroffenen haben – etwa bezüglich der Löschung und Übertragung von Daten oder der Aufklärung darüber, wie personenbezogene Daten verarbeitet werden.
„Wenig Freude hatten Ermittler der Behörde damit, dass Klarna während der Untersuchung laufend die Angaben darüber änderte, wie das Finanzunternehmen personenbezogene Daten verarbeitet“, schreibt Heise weiter.
Eigentlich hätte Klarna statt der nun verhängten 7,5 Millionen Kronen eine geringere Strafe zahlen sollen: Denn nachdem die schwedische Datenschutzbehörde IMY die 7,7-Millionen-Kronen-Strafe im Jahr 2022 festgelegt hatte, zog Klarna erfolgreich vor Gericht, wo die Strafe auf 6 Millionen Kronen (rund 536.000 Euro) abgesenkt wurde. Doch auch mit dieser Strafe war der Zahlungsanbieter nicht einverstanden, sodass ein Berufungsgericht eingeschaltet wurde. Dieses setzte nun die Strafe wieder auf 7,5 Millionen Kronen hoch: „Das Berufungsgericht hält eine Strafgebühr in Höhe von 7,5 Millionen Kronen für gerechtfertigt, da sie wirksam, verhältnismäßig und abschreckend ist“, wird das Gericht zitiert.
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