Obwohl der Ido Verband schon seit Jahren nicht mehr abmahnen darf, wirkt das ehemalige Abmahntreiben noch lange nach. Grund ist, dass sich Tausende Händler:innen in Unterlassungserklärungen gegenüber dem Verband verpflichtet haben oder von einem Gericht zur Unterlassung eines bestimmten Verstoßes gezwungen wurden. Um letzteres ging es in einem Beschluss des Bundesgerichtshofes, welcher gerade veröffentlicht wurde.
Das Wichtigste in Kürze:
- Der Ido Verband mahnte jahrelang Online-Shops ab.
- Derzeit fehlt dem Ido Verband die Abmahnbefugnis.
- Fraglich war, ob der Ido Verband bei einem Verstoß gegen Urteile / einstweilige Verfügungen noch Ordnungsmittel beantragen darf.
- BGH urteilt: Ja, der Ido Verband darf Ordnungsmittel aus alten Titeln (Urteile oder Beschlüsse) beantragen.
- Ob „normale“ Vertragsstrafen aus Unterlassungserklärung gefordert werden können, ist umstritten.
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Frage ist nur, ob man dann der KI glaubt.
Und zus. zu Ronny muss ich sagen, dass auch der BGH nicht die letzte Instanz ist, darüber kommen ja noch EU-Juristen.
Und auch die sind längst nicht Rechtssicher. Es macht doch nur einen graduellen Unterschied wer nun die Gesetze richtig auslegt. Durch die Instanzen ist das nicht unfehlbar.
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Interessieren würde mich: Was wenn ich als Betroffener an so einen Titel gebunden bin und mein Unternehmen ganz einfach schließe und gänzlich neu eröffne (neuer Wortlaut, Firmennummer, etc.)? Das würde mich von solchen Titeln ja entbinden, oder nicht?
Der Aufwand dafür ist zwar verhältnismäßig hoch, aber meines Erachtens immer noch besser als ein Ordnungsmittel aus den bestehenden Titel zu zahlen.
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Daher dürfte eine Beantragung einer Ordnungsstrafe durch den Abmahnverein eher gegen Null tendieren.
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