Fazit: Es bleibt ein komischer Beigeschmack
Nimmt man das Urteil, wie es ist, so bedeutet es für Hersteller:innen, dass diese nicht mal ebenso die Füllmengen ihrer Produkte ändern dürfen. Sie müssen entweder (zumindest für die ersten drei Monate) das Layout der Verpackung ändern, oder einen Hinweis anbringen. Das Gericht geht davon aus, dass Gewichtsangaben – zumindest bei gewohnten Verpackungen – nicht von Verbraucher:innen gelesen werden. Würden Verbraucher:innen allerdings ohnehin nicht auf die Füllmenge achten, so stellt sich natürlich die Frage, inwiefern diese für die Einzelperson überhaupt relevant ist und ob dann tatsächlich eine Irreführung vorliegt. Die Begründung klingt auf den ersten Blick zwar plausibel, aber so richtig überzeugen kann sie auf den zweiten Blick nicht. Entweder wird die Kundschaft von einer sich plötzlich veränderten Füllmenge getäuscht, oder aber die Menge ist egal, weil nicht auf den Aufdruck geachtet wird. Vielleicht wollte das Gericht auch einfach nur zum Ausdruck bringen, dass der Stammkundschaft die Änderung möglicherweise durchrutscht, da diese in der Regel nicht bei jedem Kauf das Gewicht checkt, sondern einfach davon ausgeht: „Wird schon passen!“
Es bleibt abzuwarten, ob der Sanella-Hersteller Rechtsmittel einlegt und wie der Fall von der nächsten Instanz bewertet wird.
Lass Abmahner abblitzen
Von allen Unternehmern gefürchtet: Post vom Abmahnanwalt. Abmahnungen gehören leider zum E-Commerce-Alltag. Sie sind nicht nur kostspielig, sie rauben auch Zeit und Nerven. Und wenn man nicht aufpasst, können sich durch ungeprüft abgegebene Unterlassungserklärungen unangenehme rechtliche Folgen entwickeln wie z. B. horrende Vertragsstrafen. Der Händlerbund Abmahnschutz beugt Abmahnungen vor und schützt dich im Abmahnfall, damit du dich aufs Wesentliche konzentrieren kannst — dein Business.
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